Die Verhandlung im Gerichtssaal von geringfügigen Straftaten

Das Verhör der Parteien in einem Gerichtsverfahren von geringfügigen Straftate

Unsere Fachanwälte für Strafrecht in Marbella verteidigen unsere Mandanten in Gerichtsverfahren wegen geringfügiger Straftaten.

Das Strafverfahren wegen geringfügige Straftaten ist im Strafprozessgesetz in Buch VI, Artikel 962 ff., geregelt.

Der Richter sitzt hinten im Saal in der Mitte und neben ihm der Gerichtssekretär der Justizverwaltung, links vom Richter, die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Klägers und rechts vom Richter der Anwalt des Beklagten. Die restlichen der Anwesenden nehmen auf den Sitzbänken platz, die sich am Eingang befinden. Wenn eine Person (ein Zeuge, eine der Parteien oder ein Sachverständiger) vom Richter zum Verhör aufgerufen wird, muss diese über das Mikrofon in der Mitte des Saals sprechen.

 Unsere deutschsprachigen Anwälte in Marbella vertreten und verteidigen Sie in Strafverfahren

A. VERHÖR DES KLÄGERS

Der Prozess beginnt mit der Befragung des Klägers.

Es muss berücksichtigt werden, dass der Kläger verpflichtet ist, die Wahrheit zu sagen und nicht lügen darf, da ihm sonst eine Straftat wegen Falschaussage vorgeworfen werden könnte.

  1. Zunächst ergreift der Richter das Wort und fragt den Kläger, ob er die Klage bestätigt und ratifiziert. Anschließend erteilt er dem Staatsanwalt das Wort.
  2. Der Staatsanwalt fragt den Kläger nach seiner Version des Geschehens, und stellt die Fragen, die er für angemessen hält, um festzustellen, ob eine Straftat vorliegt.
  3. Danach führt der Anwalt des Klägers die Befragung seines Mandanten durch.
  4. Der letzte, der den Kläger befragt, ist der Anwalt des Beklagten.

B. VERHÖR DES BEKLAGTEN 

Danach geht der Prozess mit der Vernehmung des Beklagten weiter, der nicht verpflichtet ist, die Wahrheit zu sagen, das heißt, er darf unbestrafbar lügen.

Das Verhör hat die gleiche Reihenfolgen wie mit dem Kläger, der Richter ergreift das Wort, dann der Staatsanwalt, gefolgt vom Anwalt des Klägers und endet mit dem Anwalt des Beklagten.

Zögern Sie nicht, sich an unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu wenden, wenn Sie als Kläger oder Beklagter von unseren Anwälten in einem Strafverfahren vertreten werden sollen. Unser Team von Fachanwälten für Strafrecht in Marbella wird Ihre Interessen verteidigen.