Selbstveranlagung bei unvorhergesehenden Verlust von Steuervorteilen

Die Nachzahlung

Unsere Anwälte in Marbella möchten unsere Mandanten darüber informieren, dass eine Nachzahlung (Selbstveranlagung) besteht, wenn der unvorhergesehene Verlust von Steuervorteilen eintritt, von denen ursprünglich profitiert wurden.

Demnach, sollten die erforderlichen Anforderungen für die Steuervorteilen nicht mehr vorhanden sein, muss durch einer ergänzenden Selbstveranlagung der Teil der Steuer nachgezahlt werden, der ohne Anwendung der Steuervergünstigung angefallen wäre.

Nehmen wir zum Beispiel an, dass Sie im Jahr 2018 ein gebrauchtes Haus kaufen und den ermäßigten Satz von 3,5% als Grunderwerbsteuer wegen des Erwerbes Ihres gewöhnlichen Wohnsitzes anwenden, weil Sie zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen dafür erfüllen. Aber im folgenden Jahr, also im Jahr 2019, verkaufen Sie wieder diese Immobilie, um eine andere zu kaufen.

Die spanischen Steuerbehörden sind der Ansicht, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit eine Wohnung als gewöhnlicher Wohnsitz gilt:

Dass es den Wohnsitz des Steuerpflichtigen für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Jahren darstellt. Es wird jedoch angenommen, dass dieser ein gewöhnlicher Wohnsitz ist: beim Tod des Steuerpflichtigen, obwohl die Frist von drei Jahren nicht vervollständigt wurde, oder andere Umstände eintreten, die notwendigerweise einen Wechsel des Wohnsitzes erfordern, wie z. B. die Eheschließung oder die Trennung, Verlegung des Arbeitsplatzes, Erwerb einer ersten Arbeitsstelle oder Änderung der Beschäftigung oder ähnliche Umstände, immer wenn diese gerechtfertigt sind.

Der Steuerpflichtige muss innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwölf Monaten. Gerechnet ab dem Zeitpunkt des Erwerbs oder der Fertigstellung des Baus, effektiv und dauerhaft dort wohnen. Und diese verlieren nicht Ihren Status als gewöhnlichen Wohnsitz, solange die in der Steuerverordnung festgelegten Umstände bestehen.

Rückführend auf das Beispiel, wenn das Haus vor Ablauf dieser drei Jahre verkauft wird, verliert das Haus den Status des gewöhnlichen Wohnsitzes. Daher müssen Sie für die im Jahr 2018 gekaufte Immobilie eine Selbstveranlagung für den Differenzbetrag der Steuerschuld, die ohne Anwendnung des Steuervorteils zu begleichen wäre, einreichen.

Zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei in Marbella zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Grunderwerbsteuer oder zu einem Immobilienerwerb haben. Unser Team von erfahrenen Anwälten in Marbella berät und begleitet Sie gerne bei der Kaufabwicklung Ihrer Immobilie.